Ist das Leben für dich eher düster & schwarz
oder willst du es lieber leicht & hell?
Ist das Leben für dich eher düster & schwarz oder willst du es lieber leicht & hell?

1 Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend “Teilnehmer” genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
2 Vertragsgegenstand
2.1 Der Veranstalter bietet Disziplin- und Begleitcoaching in Form von Veranstaltungen, Online-Seminare und Vorträge an. Die Anzahl der Teilnehmer sowie eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesen sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
2.2 Der Veranstalter ist berechtigt ohne Angabe von Gründen den einen Vertrag abzulehnen. Vor allem in den Fällen, wenn ein besonderes Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder der Teilnehmer den Veranstalter in Gewissenskonflikte bringen könnte hinsichtlich seiner gesundheitlichen und mentalen Stabilität.
2.3 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung: Der Veranstalter bietet Disziplin- und Begleitcoachings, Workshops und Vorträge zum Thema Endlichkeit/Tod sowie Beerdigungsplanung an. Der Veranstalter vermittelt Kenntnisse, um eigenständig Vorsorge und die eigene Bestattungsplanung tätigen zu können. (Einzelcoaching, Gruppencoaching, Coaching-Programme/Veranstaltungen, Online-Kurse).
Sämtliche Angebote im Internet sind unverbindlich und stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
3 Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande durch das Angebot des Teilnehmers und die Annahme des Angebotes durch den Veranstalter. Die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung stellt das Angebot des Teilnehmenden dar.
3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben. Das Bestätigungsschreiben stellt die Annahme des Angebotes dar. Erfolgt ein Ablehnungsschreiben ist der Vertrag nicht zustande gekommen.
3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich.
3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.
3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet oder aber nach Rücksprache mit dem Teilnehmer für ein Folgetermin verwendet. Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen der Absage des Seminars gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
3.7. Änderungen und Ergänzungen der Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
3.8. Der Veranstalter ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coaching-Termine innerhalb angemessener Zeit zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse des Coaches, die aufgrund Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. Der Coach wird in diesem Fall einen schnellstmöglichen Ersatztermin vorschlagen.
4 Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der in der Anmeldebestätigung angegeben Honorars des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die gesamte Summe ist in einer Einmalzahlung fällig, sollte keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen worden sein.
Der Teilnehmer kann per Überweisung an die in der Anmeldebestätigung vermerkten Kontodaten die Gebühren seiner Zahlungspflicht nachkommen.
4.3 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden nach gesonderter Absprache berechnet.
4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 % in Deutschland.
4.6. Bei Vortragsbuchungen versteht sich das Honorar exklusive Spesen und Reisekosten
4.7. Die erforderliche Technik bei Vortragsformaten wird vom Auftraggeber gestellt
5 Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
5.2 Werden einzelne Leistungen aus einem Gesamtangebot durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung. Bei Absage ab 4 Wochen vor Seminarbeginn ohne triftigen Grund wird eine Ausgleichszahlung von 500 Euro erhoben. Ab 2 Wochen vor Seminargebühr beträgt diese bei Seminaren, deren Grundpreis 500 Euro übersteigt 50%. Bei Coachings, Workshops und Vorträgen, die als ganzes verbindlich gebucht werden beträgt die Stornogebühr 100% der Seminargebühr.
Bei Stornierung oder Kündigung einer Vortragsbuchung werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben:
bis 90 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des Honorars
bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Honorars
bis 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des Honorars
ab 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Honorars
Zum Zeitpunkt der Stornierung bereits entstandene Kosten für Übernachtung und An- bzw. Abreise sind gegen Nachweis vom Veranstalter zu tragen
6 Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.2 Der Veranstalter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.4 Vor der Veranstaltung muss der Veranstalter über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
6.5 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.6 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
7 Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
8 Haftung
8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
8.3. Besonderer Haftungsausschluss
Der Teilnehmer erkennt an, dass alle Schritte, Entscheidungen und Maßnahmen, die im Zuge des Coachings oder als Entscheidungen daraus in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Der Teilnehmer entscheidet selbst und in eigener Verantwortung, ob seine körperliche und geistige Gesundheit es erlauben, an dem Coaching teilnzunehmen. Der Veranstalter kann unter keinen denkbaren Umständen hierfür verantwortlich/haftbar gemacht werden. Der Veranstalter bietet keine professionelle medizinische, psychologische, rechtliche oder finanzielle Beratung an.
8.4. Alle Veranstaltungsorte sind durch den Veranstalter jederzeit veränderbar.
9 Sonstige Bestimmungen
Coaching-Konzeptionen und -Unterlagen sind nach dem Urheberrecht geschützt. Die Nutzungsrechte liegen bei dem Veranstalter. Eine Vervielfältigung ist ausgeschlossen. Die Unterlagen sind nur zum persönlichen Gebrauch der Teilnehmer bestimmt. Jede weitere Verwendung bedarf der Genehmigung durch den Veranstalter. Eine Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Teilnehmer sind nicht berechtigt, die gelehrten und vermittelten Inhalte auf dieselbe Weise in eigenen Coachings oder Veranstaltungen weiter zu geben.
Mitschnitte und Aufzeichnungen von Vorträgen und Coachings auf Tonträger sind aus urheberrechtlichen Gründen nur nach Abstimmung möglich
Für alle öffentlichen Seminare und Vorträge gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.
10 Widerrufsrecht
Wenn Sie den Vertrag als Verbraucher abschließen haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Colors of Death GmbH, Dynamostraße 13, 68165 Mannheim, Tel.: 06 21-43 85 52 10, www.wordpress-301172-2763797.cloudwaysapps.com) mittels einer eindeutigen
Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen
Vertrag zu widerrufen, informiert.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass
Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt
haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung
verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben,
es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen
wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie
uns einen angemessenen Betrag zu zahlen , der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns
von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen
entspricht.
Nach Gesetz §312 g II 1 Nr. 9 BGB gibt es in dem Fall kein Widerrufsrecht:
Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte das Formular auf der folgenden Seite aus und senden Sie es zurück.
11 Schlussbestimmungen
11.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit der Beziehung zwischen Colors of Death GmbH und dem Auftraggeber ist der Sitz von Jasmin Marks, soweit gesetzlich zulässig. Colors of Death GmbH bleibt vorbehalten, den Auftraggeber auch an dessen Geschäftssitz klageweise in Anspruch zu nehmen.
11.2 Gegen Forderungen von Colors of Death GmbH kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts steht dem Auftraggeber nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.

Colors of Death GmbH
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